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Professor Dr. Dirk Heckmann leitet das Zentrum für Recht, Sicherheit und Vertrauen in elektronische Prozesse am Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) der Zeppelin Universität. Zudem ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheits- und Internetrecht an der Universität Passau und sitzt als IT-Rechts-Experte in verschiedenen Gremien.
Betrachtet man die Schlagzeilen der letzten Wochen, so waren es zwei Themen, die uns ganz besonders bewegt haben: Das Jahrtausendhochwasser und das US-Überwachungsprogramm PRISM, das letztlich die ganze Welt betrifft. Beides kam für viele überraschend, und doch war beides vorhersehbar. Es geht um die Realisierung von Risiken, die wir selbst schaffen und uns doch noch zu wenig darum kümmern.
Sowohl die Flut als auch PRISM haben einen besonderen Bezug zu den sozialen Netzwerken im Internet, dies aber mit geradezu gegensätzlicher Konnotation: Bei der Hochwasserkatastrophe haben Facebook, Twitter & Co. gezeigt, wie überaus nützlich die sozialen Netzwerke sind: Kaum waren die ersten Keller geflutet, die ersten Straßen gesperrt, da gab es schon die ersten Warnmeldungen vor Ort und aussagekräftige Bilder zur Orientierung. Vor allem aber wurde selbstlose Soforthilfe organisiert und das in großem Stil und durchschlagendem Erfolg. Das ist eine - von vielen - positiven Seiten des Internet.
Das zweite Ausgangsbeispiel, PRISM, zeigt demgegenüber dessen Schattenseite. Die sozialen Netzwerke leben von der Vielzahl der sie nutzenden Menschen und den Informationen, die sie dort einstellen und teilen. Das weckt auch das Interesse der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Geheimdienste. Nach dem was bis heute bekannt ist, wurden Informationen aus sozialen Netzwerken an die NSA weitergegeben. Streitig ist noch, ob dies nur auf konkrete Anfrage oder per Direktzugriff auf die Server geschah. Dies betraf vielfach auch Daten deutscher Bürger. Während hohe Funktionäre in den USA und zuletzt auch Präsident Obama diese Überwachungstätigkeit verteidigen, überwiegt die weltweit geäußerte Kritik an diesem heimlichen Vorgehen.
Diese Kritik ist berechtigt. Die Zielsetzung von Geheimdiensten, für unsere Sicherheit zu sorgen, terroristische Gefahren abzuwehren und den Frieden zu bewahren, ist zwar an sich legitim. Fraglich sind aber die Mittel. Der Zweck alleine heiligt nämlich nicht die Mittel. Man stelle sich vor, jeder Wohnungsvermieter würde heimlich ein Exemplar der Wohnungsschlüssel an den Geheimdienst liefern und dazu Informationen zu Grundriss und Mobiliar und wann seine Mieter nicht zuhause sind. Das fänden Sie unerträglich? Es wäre noch harmlos im Vergleich zu dem, wie PRISM in die Privatsphäre der Bürger eingreift.
Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung an strengste Voraussetzungen gebunden und nur in geringem Umfang erlaubt. Im Verhältnis dazu kann man das, was derzeit zu PRISM bekannt und bestätigt ist, nur als Totalüberwachung bezeichnen. Hier fehlt alles, was ein verfassungskonformes Sicherheitsinstrument auszeichnet: eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, geschaffen nach einem offenen, alle gesellschaftlichen Kräfte einbindenden Diskurs, ausreichende präventive und nachträgliche gerichtliche Kontrolle sowie Eingriffsschwellen, die dem Maß an Einschränkung persönlicher Freiheit gerecht werden.
Sehr deutlich wird dieses Verdikt der Verfassungswidrigkeit von Maßnahmen wie PRISM, wenn man die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren heranzieht. Danach „gefährdet (es) die Unbefangenheit der Nutzung der Telekommunikation und in der Folge die Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen“. Das sei gerade bei der seriellen Erfassung von Informationen in großer Zahl der Fall. Insbesondere entstünden „nachhaltige Einschüchterungseffekte auf die Freiheitswahrnehmung.“
Vergleichen wir einmal das Menschenbild, das unseren Ausgangsbeispielen zugrunde liegt: Auf der einen Seite das Überwachungsprogramm PRISM, das eine Zugriffsmöglichkeit auf sämtliche Informationen in sozialen Netzwerken, aber auch sonstige Datenspeicher bei Mailprovidern oder Hostprovidern ermöglicht. Es sieht in allen Internetnutzern potentielle Terroristen, Straftäter, Helfershelfer. Böse Menschen.
Auf der anderen Seite die Tausenden, die - initiiert, organisiert und motiviert durch die sozialen Netzwerke - der Flutwelle in Ostbayern und Ostdeutschland eine Welle der Solidarität, der Hilfsbereitschaft und praktizierter Nächstenliebe folgen ließen. Gute Menschen.
Gerade dieser Vergleich, der sich in den letzten Wochen aufgedrängt hat, lässt eine Totalüberwachung der Internetkommunikation so perfide erscheinen. Die umfassenden Möglichkeiten, die das Internet und insbesondere die sozialen Netzwerke als Fundgrube bieten, sorgen für eine Perfektionierung des Überwachungssystems in einer ganz neuen Qualität. PRISM, Tempora und all das, was jetzt erst publik werden wird, stürzen den demokratischen Rechtsstaat in eine Legitimationskrise. Wenn ein Zweck wie „Sicherheit“ geradezu jedes Mittel heiligt, bleibt von Freiheit am Ende nichts übrig. Die unheilige Allianz von Heimlichkeit, Einseitigkeit und Unverfrorenheit konterkariert unser mühsam errungenes politisches System, das durch Volkssouveränität und Grundrechtsschutz gerade verhindern will, dass sich Geheimdienste dermaßen verselbständigen. Die Hoffnung, dass zumindest in Deutschland das BND-Gesetz oder das G-10-Gesetz die notwendige Begrenzung nicht nur auf dem Papier vornehmen, wird durch die aktuellen Enthüllungen durchaus gedämpft. Vielleicht muss gar das Recht der Geheimdienste neu geschrieben werden?
Foto: Tom Blackwell (Titel)
Andreas H | Steve Rhodes (Text)